Allgemeine Informationen zum Einschreibungsverfahren

Promotionsvorhaben an der Universität Duisburg-Essen

Auf dieser Seite erhalten Sie wissenswerte Informationen rund um das Thema Promotionsstudium an der Universität Duisburg-Essen. Wenn Sie sich mit den Inhalten vertraut gemacht haben, lesen Sie bitte bei Bedarf ergänzend unsere allgemeinen Informationen zum Einschreibungsverfahren aufmerksam durch.

Bitte beachten: Die hier aufgeführten Inhalte sind primär einschreibungsspezifischer Natur. Für Fragen rund um das Promotionsverfahren wenden Sie sich bitte an das Dekanat der jeweiligen Fakultät.

Einschreibung und Umschreibung in die Promotion

Wie kann ich mich in die Promotion einschreiben?

Aktuell oder im letzten Semester eingeschriebene Studierende senden uns bitte den Antrag auf Änderung des Studiums (klick) für die Umschreibung per E-Mail an promotionsstudium@uni-due.de. Bitte beachten Sie, dass neben dem Antrag auf Änderung des Studiums folgende Unterlagen mit einzureichen sind:

  • Erhebungsbogen für die Promovierendenstatistik
  • Bescheinigung über die endgültige Zulassung zur Promotion (für vorläufige Zulassungen siehe Frage weiter unten)
  • Zugangsberechtigung (Hochschulabschluss i.S.d. jeweils gültigen Promotionsordnung: i.d.R. Staatsexamen / Bachelor und Master)

Darüber hinaus müssen Sie für das gewünschte Semester zurückgemeldet sein oder aber der Semesterbeitrag ist als Guthaben Ihrem Matrikelkonto zugewiesen. Zu den Formularen gelangen Sie hier: klick.

Promotionsinteressierte, die bereits seit längerer Zeit nicht mehr bei uns eingeschrieben sind oder von einer anderen Hochschule kommen, senden uns statt des Antrages auf Änderung des Studiums den Antrag auf Einschreibung samt erforderlicher Nachweise und Formulare digital zu. Zu den Formularen gelangen Sie hierüber: klick. Welche Unterlagen im Detail einzureichen sind, erfahren Sie hier unter "Einzureichende Unterlagen zur Einschreibung".

Bis wann kann ich mich in die Promotion einschreiben?

Die Fristen zur Einschreibung in die Promotion können der nachfolgend genannten Internetseite entnommen werden: klick. Aktualisierungen werden auf dieser Seite auch für die kommenden Semester rechtzeitig vor Semesterbeginn (01.04./01.10. eines jeden Jahres) eingepflegt.

Wo kann ich meine Unterlagen abgeben?

Bitte lassen Sie uns alle Dokumente gesammelt und vollständig in einer E-Mail promotionsstudium@uni-due.de zukommen. Wir akzeptieren ausschließlich Dateien im PDF-Format. Achten Sie darauf, dass alle Seiten leserlich und gut eingescannt sind. Sehen Sie bitte davon ab uns mehrere Mails mit unterschiedlichen Dokumenten zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu senden. All das verzögert die Bearbeitung der eingehenden Anfragen massiv und damit letztlich auch Ihre eigene Immatrikulation.

Sollten wir Dokumente auf postalischem Wege benötigen (z.B. beglaubigte Kopien für stichprobenartige Kontrollen), werden wir gesondert auf Sie zukommen.

Muss ich beglaubigte Kopien einreichen?

Nur für den Fall nachgelagerter stichprobenartiger Kontrollen behalten wir uns vor, Unterlagen in beglaubigter Kopie anzufordern. Bis dahin ist das Einreichen aller(!) Dokumente via E-Mail ausreichend.

Randbedingungen und weitere Fragen

Bin ich verpflichtet mich in der Promotion einzuschreiben?

Die Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen vom 22. Januar 2013, zuletzt geändert durch sechste Änderungsordnung vom 13. März 2024, sieht gem. § 2, Abs. 4 i.V.m. § 8, Abs. 1 vor, dass für das Promotionsvorhaben eine formale Einschreibung verpflichtend ist. Solange Sie die Promotion fortsetzen möchten, müssen Sie sich zudem innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist regulär zurückmelden. Bis zum Zeitpunkt der Disputation ist die Rückmeldung verpflichtend. Für die Zeit bis zur Veröffentlichung der Dissertationsschrift können Sie zurückgemeldet werden, müssen Sie aber nicht zwingend. In der Übergangsphase zwischen Disputation und Veröffentlichung der Dissertationsschrift steht es Ihnen somit frei, ob Sie den Studierenden/Promovierendenstatus beibehalten möchten.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung mit Wirkung zum Wintersemester 2021/22 in Kraft getreten ist und auch jene Promovierende betrifft, die bereits vor dem Wintersemester 2021/22 ein Promotionsvorhaben an der Universität Duisburg-Essen aufgenommen haben. Dabei ist völlig unerheblich, zu welchen damaligen Regelungen Sie das Promotionsvorhaben aufgenommen haben.

Muss ich das Semesterticket bezahlen, obwohl ich es nicht benötige?

Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen vom 09. Dezember 2010, zuletzt geändert durch achtzehnte Änderungsordnung vom 22.12.2021, sieht gem. § 6, Abs. 1 vor, dass für alle Studierenden eine Beitragspflicht für den Mobilitätsbeitrag besteht, sofern keine Ausnahmen gem. § 6, Abs. 2-5 vorliegen. Bitte beachten Sie, dass der Wohnort diesbezüglich kein Ausnahmetatbestand abbildet. Insofern müssen Sie auch im Falle eines Wohnsitzes außerhalb von Nordrhein-Westfalen den Beitrag für das Semesterticket in voller Höhe entrichten. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie das Semesterticket Ihrer Auffassung nicht benötigen werden, weil Sie bspw. mit einem anderen Fahrzeug mobil sind.

Ist die Promotionseinschreibung befristet?

Die Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen vom 22. Januar 2013, zuletzt geändert durch fünfte Änderungsordnung vom 21. April 2021, sieht gem. § 2, Abs. 4, S. 2-3 vor, dass die Einschreibung grundsätzlich zunächst auf 10 Semester befristet ist. Für die darauffolgenden Semester ist jeweils eine neue Bescheinigung vom Promotionsausschuss vorzulegen.

Wie kann ich die Promotion fortsetzen und mich zurückmelden?

Die Informationen zur Rückmeldung und den zugehörigen Fristen erhalten Sie auf unserer Homepage: klick. Aktualisierungen werden auf dieser Seite auch für die kommenden Semester rechtzeitig vor Semesterbeginn (01.04. / 01.10. eines jeden Jahres) eingepflegt.

Spezifisch für ein Promotionsvorhaben in der Medizin:

Ich habe vom Promotionsausschuss nur eine vorläufige Zulassung erhalten

Wenn Sie vom Promotionsausschuss lediglich eine vorläufige Zulassung zur Promotion erhalten haben, ist eine formale Einschreibung in die Promotion (noch) nicht möglich. Diese Bescheinigung wird i.d.R. von der Medizinischen Fakultät dann ausgestellt, wenn Sie zurzeit noch studieren und die Zugangsvoraussetzungen in Form des erforderlichen Hochschulabschlusses bis dato nicht erfüllen. Wenn Sie über den erforderlichen Hochschulabschluss verfügen, erhalten Sie vom Promotionsausschuss eine endgültige Zulassung zur Promotion, mit der Sie die formale Einschreibung beantragen können.

 

Ich studiere aktuell Medizin an einer anderen Universität und möchte nun promovieren

Solange Sie das Studium der Humanmedizin nicht erfolgreich mit dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (=M3) abgeschlossen haben, sind die formalen Zugangsvoraussetzungen zur Promotion nicht erfüllt. In diesem Fall kann eine Zulassung für die kleine Zweithörerschaft in Vorbereitung auf die Promotion genehmigt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die von der Medizinischen Fakultät im Einzelfall entschieden und freigegeben werden muss.

Die Fristen zur Einschreibung als kleine:r Zweithörer:in können der nachfolgend genannten Internetseite entnommen werden: klick. Orientieren Sie sich bitte an den Fristen zur Einschreibung für eine Zweithörerschaft.

(!) Wenden Sie sich in jedem Fall bitte an die Medizinische Fakultät der UDE: klick.